Übers Martin-Horn und das Blaulicht
Tatütata, täglich hören wir es. Aber wissen Sie woher der
Begriff Martinshorn kommt? Eigentlich müsste es richtig Martinhorn heißen.
Benannt ist es nach der 1880 in Sachsen gegründeten Signal-Instrumentenfabrik
Max B. Martin GmbH & Co, KG. Anfangs fertigte sie Jagdhörner, Rufhörner und
Trompeten für die Kavallerie. Berühmt ist die Kaiserfanfare mit deren Signal „Bald
hier, bald da“ sich ein Fahrzeug der kaiserlichen Familie ankündigte und freie
Fahrt verschaffte.
Auch die Feuerwehr durfte im Notfall die
Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Als akustisches Warnsignal gab es ein
Glockenspiel. Polizeiautos erhielten 1925 ein optisches Erkennungszeichen, das
ihnen Vorfahrt gewährte. Auf die Motorhaube wurde eine Polizeikelle montiert,
ähnlich dem späteren Polizeianhaltestab. 1928 gab es dann erste Versuche einer
akustischen Warnanlage, die im Gefahrenfall für freie Bahn sorgte.
Blaulicht war ein Dauerlicht. Im Jahr 1932 entwickelte die Firma Martin zusammen mit
Feuerwehr und Polizeidienststellen ein Horn, das als Sondersignal für
bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben wurde. In einem Erlass von
1938 wurde das Martinhorn und „blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der
Polizei und Feuerlöschpolizei“ eingeführt. Ein blaues Kennlicht, weil die
Farben „Rot“, „Gelb“ und „Grün“ schon für die Verkehrsampeln verwendet wurden. Und
das Blaulicht war zu der Zeit ein kobaltblaues Dauerlicht. Dies änderte sich
erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung von 1956. Ab nun war das
Blinklicht vorgeschrieben und ein akustisches Signal mit einer Folge
verschieden hoher Töne. Die damals wie auch heute verwendete Tonfolge a’-d“
entstand aus einem Jagdsignal, das bei Gefahr geblasen wurde. Im Amtsdeutsch
werden diese akustischen Vorrichtungen als Folgetonhorn oder Tonfolgehorn
bezeichnet. Erzeugt werden die Töne durch einen Kompressor, der Luft durch
unterschiedlich gestimmte Martinstrompeten leitet. Immer mehr geschieht dies
heute auch durch eine elektronische Schaltung, Lautsprecher verstärken dann die
Warntöne.
Geregelt ist die alles in der DIN 14610, auch dass auf dem
Land und in der Stadt in unterschiedlichen Frequenzbereichen gewarnt wird. Das
heißt dann Land- beziehungsweise Stadthorn. Das Blaulicht heißt übrigens
Rundumkennleuchte. Im Einsatzfall dürfen die Fahrzeuge von Polizei und
Feuerwehr aber auch ohne Blaulicht mit überhöhter Geschwindigkeit fahren oder
die vorgegebenen Fahrspuren bei Bedarf verlassen. Nur bei gleichzeitiger
Verwendung von Blaulicht und Martinshorn gilt aber das Wegerecht. Das heißt für
die anderen Verkehrsteilnehmer, dass dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt gewährt
werden muss.
Der vorstehende Bericht wurde der WAZ vom 12. Juli 2012 entnommen.