Ehrenkompanie und Altersabteilung von 1933 bis 1945
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( Recherche und Bericht von: Wolfgang Menne )
Die Geschichte der Ehrenkompanie der Städt. Freiwilligen Feuerwehr Velbert be- ginnt mit der Umgestaltung der Velberter Feuerwehr im Jahr 1933
Die Morgen - Zeitung berichtet von der Hauptversammlung der Städt. Freiwilligen Feuerwehr Velbert und schreibt u.a.:
"..... Die große Geldknappheit erfordert größte Sparsamkeit. Es wurde daher nur das Allernötigste beschafft, und zwar wur- de für den Löschzug 4 eine Kübelspritze beschafft ...."
„…. Über die im Berichtsjahr vorgenom- mene Umgestaltung der Wehreinteilung, hervorgerufen durch die Einführung des Einheitsfeuerwehrmannes, gab der Branddirektor aufklärende Erläuterun- gen und dankte den nunmehr vom akti- ven Dienst ausgeschiedenen Feuer- wehrleuten für ihre seitherigen, teils über ein Menschenalter geleisteten Dienste in der Wehr. Als ihren Vertreter, der Sitz und Stimme im Wehrvorstand hat, wähl- ten die zur Ehrenkompanie übergetrete- nen Mitglieder Fritz Küll und als dessen Stellvertreter Wilhelm Hardenberg...“
Um auch für die Folge den Feuerwehr-Etat zu senken, wurde die Mitgliederzahl, wie anfangs bemerkt, im Laufe des Jahres ver- ringert und eine noch weitergehende Verrin- gerung dadurch herbeigeführt, dass man sich zur Ausbildung von Einheitsfeuerwehr- männern entschloss. Da an den Einheits- feuerwehrmann große körperliche An- strengungen gestellt werden müssen, war es unumgänglich, dass die älteren oder durch andere Ursachen nicht zum Einheits- feuerwehrmann geeignete Mitglieder zu- rücktreten mussten. Es wurden diese, 17 an der Zahl, zu einer Ehrenkompanie zusammengestellt, die nun ab 1. Januar 1933 für den Feuerwehrdienst nicht mehr in Frage kommen, aber im übrigen zur Wehr gehören...“
Kübelspritze um 1932
Preußisches Feuerlöschgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Preußischen Feuerlöschgeset- zes am 15. Januar 1934 wurden neue gesetzliche Bestim- mungen für das Feuerlöschwesen rechtsgültig, die durch die Feuerwehren umgesetzt werden mussten.
Auf der Hauptversammlung der Städtischen Freiwilligen Feuerwehr, am 27. Februar 1934, wurden die im Feuer- löschgesetz gestellten Forderungen einstimmig beschlos- sen.
Unter der Schlagzeile: "Velberts Feuerwehr wurde vereidigt" berichtete die Velberter Zeitung am 28. Februar 1934 über die Hauptversammlung und schreibt u.a.
"..... Der Führer der Wehr, der bisherige Branddirektor Karl Flothmann, begrüßte zunächst den Chef der Wehr, Bürger- meister Dr. Tweer, .... und betonte die einschneidende Be- deutung der Musterordnung, deren wichtigste Bestimmung wohl die sei, dass alle über 60 Jahre alten Feuerwehrmän- ner aus dem aktiven Dienst ausscheiden müssen. Viele alte, verdiente, langjährige Wehrmänner müssen daher ver- abschiedet werden, die trotz ihrer Jahre noch immer mit ganzem Herzen zur Sache stehen." Der Bürgermeister sagte zu, "..... dass auch die Alters- und Ehrenmitglieder ihren Ehrenrock behalten werden. Es sei eine selbstverständliche Pflicht der Gemeinden ihre alten, verdienten, im Feuerwehrdienst ergrauten, gemein- nützigen Helfer auf diese Weise auszuzeichnen."
Foto: Stadtarchiv Velbert Dr. Leo Tweer Von 1920 bis 1945 Bürger- meister der Stadt Velbert
Bisher gab es keine Altersobergrenze für den Feuerwehrmann in Velbert. In dem seit 1908 durch die Provinzialbehörde ge- nehmigten Grundgesetz (Satzung) für die Freiwillige Feuerwehr Velbert, war dage- gen für den Eintritt in die Feuerwehr ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert.
Auf Beschluss der Hauptversammlung wurde die Satzung vom 19. Oktober 1908 aufgehoben und die Mustersatzung nach dem nun gültigen Preußischen Feuer- löschgesetz einstimmig angenommen. Auch der Name der Wehr, Städt. Freiwilli- ge Feuerwehr Velbert, wurde nun auf Grund des Gesetzes geändert in Freiwilli- ge Feuerwehr Velbert e.V. Die Feuerwehr war nun ein eingetragener Verein.
Unter der Überschrift: Neuordnung des Feuerlöschwesens …
berichtete die Velberter Zeitung weiter und zitiert Bürgermeister Dr. Tweer:
Satzung der Städt. Freiwilligen Feuerwehr Velbert von 1908 bis 1934.
„… Das bedinge u.a. die Förderung jungen Nachwuchses und das Ausscheiden der jetzt 60 jährigen, die sich allerdings noch sehr fühlten … Aber auch in der Ehrenkompanie sollten sie alle weiter ein Beispiel treuer Kameradschaft geben und treu zur Sache stehen. Nochmals versicherte Bürgermeister Dr. Tweer, dass ihnen ihre liebgewordene Uniform erhalten bleibe.“
Nach dem Preußischen Feuerlöschgesetz waren wegen Erreichung der Altersgrenze ausgeschiedene Feuerwehrmänner Mitglie- der der Altersabteilung.
Den Begriff Altersabteilung findet man nicht im Protokollbuch (1922 bis 1935) der Feuerwehr Velbert und auch nicht in Zeitungsberichten dieser Zeit, es wird weiterhin von der Ehrenkompanie ge- schrieben. In der Berichterstattung der Velberter Zeitung über das 65. jährige Bestehen der Wehr im Jahre 1937, wird jedoch von der Altersabteilung berichtet.
Branddirektor Karl Flothmann ( 1924 - 1935 )
Wegen Erreichung der Altersgrenze schieden mit dem Datum der Hauptversammlung folgende 16 Feuerwehrmänner aus und wurden in die Altersabteilung / Ehrenkompanie versetzt:
August Bürgener Fritz Grebe Ludwig Baumeister Wilhelm Meier
Fritz Pickart Fritz Küll Wilhelm Gantenberg Ernst Beckmann
Peter Maus Peter Dorgarten Julius Moser Wilhelm Hobert
Herbert Jost August Gottfried Fritz Dresbach Fritz Kessler
Anfang 1934 waren von den ursprünglich 17 Feuerwehrmännern noch 14 in der Ehrenkompanie. Mit den auf der Hauptversammlung am 28. Februar 1934 wegen Erreichung der Altersgrenze von 60 Jahren aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschiedenen 16 Feuerwehrmännern, gehörten jetzt 30 Kameraden der Altersabteilung / Ehrenkompanie an.
(stehend v.l.) Julius Moser, Bernhard Jost, Wilhelm Hecker, Peter Maus, Heinrich Emde, Peter Dorgarten, Ernst Bleckmann, Wilhelm Hobert, Albert Stamm, Karl Dillmann, Gottfried Hoppenstock, Karl Deutschmann, Hans Heinze
(sitzend v.l.) Johann Kessler, Fritz Kühl, Wilhelm Meier, Louis Bürgener, Josef Ehrenberg, August Baumeister, Fritz Grebe, Wilhelm Gantenberg, August Gottfried, Fritz Dresbach
Auf dem Gruppenbild der Ehrenkompanie / Altersabtei- lung von 1935 trugen die Alterskameraden die alte Uni- form und den Lederhelm. Bei den aktiven Feuerwehrmännern wurde bis Mitte des Jahres 1934 die alte Uniform durch eine neue er- setzt, und der Lederhelm gegen den Feuerschutzhelm aus Stahl ausgetauscht
So ganz kam die alte Uniform nicht aus der Mode. 20 Jahre später, im November 1954, wurde ich als Feuerwehrmann - Anwärter durch den Kammerwart der Velberter Wehr, Walter Niederhoff, eingekleidet. Zu meinem Erstaunen gehörte zu meiner Ausrüs- tung ein alter Uniformrock mit Stehkragen und gros- sen blanken Knöpfen, aber zu meiner Erleichterung kein Lederhelm.
Foto: SAM
Der abgebildete Lederhelm - mit Pickel - war den Führungskräften vorbehalten
In den Berichten zum 65. jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Velbert schreibt die Vel- berter Zeitung u.a. von der Gründungsversamm- lung und führt aus:
"..... Von diesen Gründern leben heute nur noch drei hochbetagte Männer. Es sind dies: Wilhelm Hüttenmeister, Albert Oetzbach und Robert Voigthaus, letzterer in Dieringhausen (Rhld) wohnhaft. Der letzte aktive Feuerwehrgründer Josef Ehrenberg ist bekanntlich vor wenigen Wochen unter großer Anteilnahme der Bevöl- kerung zu Grabe getragen worden....."
Nach dem Zeitungsbericht und der Todesanzeige der Feuerwehr, war Josef Ehrenberg im Alter von 86 Jah- ren noch ein aktiver Feuerwehrmann
In der Velberter Zeitung vom 30. August 1937 wird in einem Nachruf über den Ehrenbrandmeister Josef Eh- renberg wohl richtiger geschrieben:
"..... Bis zu seinem Eintritt in die Ehrenkompanie war er von den Gründern der einzige noch aktive Mitarbei- tende....."
Anm.: Bei seinem Eintritt in die Ehrenkompanie 1933 war Josef Ehrenberg schon weit über 81 Jahre alt !
Am 28. September berichtete die Velberter Zeitung erneut über das 65.jährige Bestehen der Wehr. Unter der Überschrift: Niederbergs Feuerwehren auf dem Böttin- gerplatz, wird auch über die Vorführungen der Feuerwehr berichtet. Die Kameraden der Altersabteilung erfahren hier durch den Be- richterstatter besondere Beachtung. Er schreibt: ".... Anschließend formierte sich die Velberter Feuerwehr zum Fußexerzieren in der Gruppe, im Zug und in der Abteilung. Mit großem Interessse dürften vor allem die zahlreich er- schienenen Alterskameraden diesen Übun- gen gefolgt sein, weisen diese doch in ihrer Formierung, sowie in den Kommandos erheb- liche Unterschiede gegen früher auf....."
Zu den Ausführungen des Wehrführers Pletsch schreibt die Zeitung u.a. ".....dass eine grundlegende Neuordnung der Feuerwehr bevorsteht .... Die Freiwillige Feuerwehr wird in einen Hilfspolizeitrupp umgewandelt und die Feuerwehrmänner werden ehrenamtliche Hilfspolizeibeamte ..."
Auf der Jahreshauptversammlung wurde das neue Reichsfeuerlöschgesetz vor- gestellt. Hierbei wird deutlich, wie die Freiwillige Feuerwehr in kurzer Zeit ver- ändert wurde. Ein Zitat aus der Zeitung vermittelt den Geist des Gesetzes, Die Zeitung schreibt u.a.:
".....Der vereinsmäßige Charakter der Feuerwehren ist beseitigt und an seine Stelle eine Polizeitruppe getreten, die sich militärisch straff gegliedert auf die kommenden Aufgaben vorzubereiten hat..."
Reichsfeuerlöschgesetz
Zum Gesetz über das Feuerlöschwesen - Reichsfeuerlöschgesetz - vom 23.11. 1938 wurde im Oktober 1939 die Ver- ordnung über die Organisation der Frei- willigen Feuerwehren erlassen. Hier wird nun die Altersabteilung der Feuer- wehr in Reserve umbenannt. In Notzei- ten konnten nun Mitglieder der Reserve zum aktiven Feuerwehrdienst herange- zogen werden. Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 60 Jahren wurde, wie schon im Preußischen Feu- erlöschgesetz von 1933 festgelegt, bei- behalten
In der Verordnung wird zu dieser Forde- rung in einer Fußnote ausgeführt:
".....Einer der Hauptgründe der seit Jah- ren eine Neuorganisation erforderlich er- schienen ließ, war die Überalterung der Führer. Viele dieser Männer klebten derart an Iihren Ämtern, dass sie nicht daran dachten, rechtzeitig geeigneten Führernachwuchs heranzubilden. Ander- seits zeigte sich allgemein, dass Führer, die das 55. bis 58. Lebensjahr über- schritten hatten, nicht mehr fähig waren, sich auf eine neuzeitliche Feuerbekämp- fung, die durch die fortschreitende Mo- torisierung gegeben war, umzustellen...."
Auch wurde nach dieser Verordnung von 1939 den Mitgliedern der Reserve das Tragen einer Feuerwehruniform verboten. Als Begründung wurde u.a. angeführt:
".....Dieser finanzielle Gesichtspunkt ist allerdings bei dem Uniformverbot für die Reserve nicht allein ausschlaggebend, sondern das Bestreben, jedes unsoldati- sche Auftreten, das mit zunehmenden Alter öfters festzustellen ist, in der Öf- fentlichkeit im Interesse der Wehr aus- zuschliessen....."
In der Berichterstattung über das Jubilä- um der Wehr, wird auch neun Jahre nach der Festlegung der Altersober- grenze für aktive Feuerwehrmänner hierüber geschrieben:
".....Eine einschneidende Änderung im Feuerlöschwesen trat 1933 ein. Es leg- te auch die Altersgrenze mit 60 Jahren fest und brachte die Altersabteilung, in die die älteren Kameraden übertreten
mussten, was manchen alten Feuer- wehrmann, der ein Menschenalter hin- durch mit Leib und Seele an seiner Wehr hing, schwer gefallen ist....."
Auffallend ist auch, dass weiterhin von der Altersabteilung geschrieben wird. Der Begriff "Reserve" für die Altersab- teilung, der nach dem Reichsfeuer- löschgesetz vorgegeben war, wird nicht verwendet.
Ein Einsatz der Reserve in den Notzeiten des 2. Welkriegs lässt sich heute nicht mehr feststellen.
Bekannt ist,dass die Freiwillige Feuerwehr Velbert als technische Hilfspolizeitruppe zur Nachbarschaftshilfe nach der Bombardierung von Wuppertal im Jahr 1943 eingesetzt wurde.